Die Diensthaftpflicht für Angehörige der Bundesbehörden
Was für den privaten Bereich zutrifft, gilt beruflich um so mehr... Besonders für Bedienstete von Polizei, Zoll, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz.
Trotz gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können auch Ihnen Fehler und Unachtsamkeiten passieren. Ein Polizist verletzt bei einem Einsatz unbeteiligte Personen durch den Gebrauch der Dienstwaffe. Oder er verdirbt Transportgut, weil der Zollangehörige die Abfertigung verspätet vornimmt.
Besonders in Stresssituationen, wenn schnelle Entscheidungen gefordert werden oder/und die Lage unübersichtlich ist, kann es leicht zu Fehlern kommen.
Ihr Dienstherr, Kollegen, Bürger oder andere betroffene Personen können Schadenersatzansprüche gegen Sie erheben.
Dafür haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.
Ihre Diensthaftpflicht-Versicherung sichert Sie jetzt vor allen finanziellen Forderungen ab.